Skip to main content
Das Artikelbild zu dem Blogbeitrag "Buchkapitel im Rechtshandbuch Artificial Intelligence"

Buchkapitel im Rechtshandbuch Artificial Intelligence zum Thema XAI (eXplainable AI) vom C.H. Beck Verlag

Wir wurden vom bekannten Verlag für juristische Publikationen C.H. Beck gefragt, ob wir unsere Expertise im Bereich Artificial Intelligence nicht für ein AI-Buch für Juristen einbringen wollten. Gesagt, getan.

Das finale Ergebnis könnt ihr hier erstehen, für die, die an Details interessiert sind.

Für Juristen ist Künstliche Intelligenz teilweise schwer fassbar. Ehrlicherweise ist das aber zu knapp gefasst – das Thema ist für fast jeden schwer zu greifen. Dies führt im schlechtesten Falle zu den in diesem Buch bereits gezeigten Ablehnungen und Nicht-Nutzung von solchen Technologien.

Ein Fehler? Oder kalkuliertes Risiko?

Fakt ist, dass Arbeiten eines “White Collar Worker” lange Zeit weniger diskutiert wurden, wenn es um die Automatisierung dessen Aufgaben ging. Lange war man der Überzeugung, dass “Blue Collar Worker”, also Personen, die in herstellenden Bereichen arbeiten, schneller von der Automatisierung eingeholt werden könnten.

Heute sieht das anders aus. Man stelle die folgende Hypothese auf: Eine KI kann bestimmte Arbeitsschritte eines Juristen besser als dieser selbst durchführen – was passiert dann?

Um diese Arbeitsschritte zu automatisieren, benötigt es nur Software. Keine spezielle Hardware, keine Roboter, etc. Die für die Software notwendige Rechenzeit und Power ist heutzutage unproblematisch verfügbar.
Wir müssen uns also mit dem Gedanken anfreunden, dass eine Software (Artificial Intelligence) Teile unserer Arbeit übernehmen kann, und dies schnell skalieren wird. Nicht in Jahren, nein, in Monaten oder Wochen.

Natürlich ist es in vielen Bereichen noch nicht soweit und die KIs haben diverse Nachteile gegenüber uns Menschen, die aktuell nicht aufzuwiegen sind. Auch wenn uns das teilweise anders suggeriert wird.

Dies gilt erst Recht im Rechtsbereich, bei dem Sachverhalte gewürdigt und ausgelegt werden müssen, oder  Entscheidungen unter Würdigung verschiedener Risiken getroffen werden. Mit derartigen Aufgaben haben KIs so ihre Probleme.

Deshalb sollte die Devise lauten, keine Angst vor KI zu haben. Lasst uns die Vorteile und Chancen nutzen, welche uns diese Technik heutzutage bietet und zusammen mit KI etwas Größeres schaffen. Man stelle sich den Mehrwert einer „Symbiose“ zwischen Domänenwissen der Experten und der Geschwindigkeit der Maschinen vor.

Fraglich allein wäre: wo und wie genau könnte man diesen erzielen. Es stellt sich daher nicht die Frage „ob“ es Sinn macht KI im juristischen Bereich einzusetzen, sondern allein in welchen Bereichen und Arbeitsschritten kann es einen Mehrwert generieren und wo macht es aktuell (noch?) keinen Sinn?

Letztendlich wird sich die technische Entwicklung vor allem in der Erwartungshaltung der Mandanten niederschlagen, die für gewisse Tätigkeiten weniger zahlungswillig sein werden. In Kanada gibt es erste Fälle[1], bei denen Anwälten die Rechnung gekürzt wurde, da der Mandant nachweisen konnte, dass eine KI das Thema schneller und um ein Vielfaches günstiger erledigt. Kurzum – einfachere juristische Tätigkeiten werden in Zukunft auf Maschinen ausgelagert oder in Symbiose mit der Maschine erledigt.

“Wer als Bauer im Zeitalter der Industrialisierung zuerst Maschinen nutzte, war dem Wettbewerber mit Dreschflegel weit überlegen …”

unbekannt

Risiken: The cost of not doing it

Ein klares Risiko für den Rechtsmarkt ist es sicherlich, gar nichts zu tun. Aus Sicht eines Außenstehenden erstaunt es, mit welchem Unverständnis für das potenzielle (finanzielle) Risiko mancher Jurist heute noch arbeiten möchte. Die Besinnung auf alte Tugenden und Vorgehensweisen ist vernünftig, wenn es um die Umsetzung von Arbeitsschritten mit Künstlicher Intelligenz geht; eine realistische Einschätzung, was wohl funktionieren könnte und was nicht ist hier wichtig. Aber eine simple Verneinung der Tatsache, dass Artificial Intelligence kommt, wird aller Anschein nach zu schmerzhaften Nebenwirkungen führen. Und das schon in der nächsten Dekade. Was erwartet man für Folgen, wenn man sich dem Thema nicht nähert oder der Artificial Intelligence misstraut?

Beispiele:

  • Andere sind schneller
  • Andere übersehen weniger
  • Andere sind günstiger
  • Andere sind deterministischer (weniger menschlicher Bias)
  • Andere sind sorgfältiger[1] (s.o.: Anwälte aus Kanada, deren Gehälter gekürzt wurden)

Betrachtet man diese Punkte mit Entwicklungen am Markt (Versicherungskonzerne prüfen bereits, ob es sinnvoll ist, Korrektheit von juristischen KIs zu versichern), zeigt sich eine parallele Entwicklung ab, der man sich als Jurist stellen sollte. Natürlich kann algorithmische Korrektheit nicht garantiert werden, auch nicht im juristischen Fall, aber das gilt auch für den Menschen. Wie bei menschlichen Fehlern können etwaige hieraus resultierenden Risiken von fehlerhaften Algorithmen aber grds. ebenfalls durch Versicherungen übernommen werden. Derartige Businessmodelle können sehr interessant für den Endkunden sein. Erste einfache Umsetzungen in Kombination mit Prozessfinanzierern (FlightRight, MyRight et al.) zeigen hier klar die Potentiale für unternehmerische Juristerei auf, bzw. die Risiken für den Einzelnen Anwalt.

Kurzum – die Spätfolgen einer kompletten Verneinung dieses Themas könnten verheerend ausfallen. Verbote für LegalTech-Anwendungen von Anwaltsvereinigungen[3] verzögern diesen Prozess nur, werden ihn aber nicht verhindern[4].

Artificial Intelligence kommt. Mit Juristen, im besten Falle von Juristen und im schlimmsten Falle über die selbigen.

Wie es weitergeht, wie XAI funktioniert und was für Ansätze es heute schon gibt, welche in Zukunft kommen und wo die Grenzen liegen, lesen Sie im Buchkapitel zu XAI vom Beck Verlag.

Kunden und Partner vertrauen uns 

Finde heraus, wie unsere Kunden mit Hilfe von semantha effizienter arbeiten. Zu den success stories.